1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für die Erbringung von Leistungen durch die COMPAKT GmbH, nach Maßgabe der zwischen der COMPAKT GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten nicht für Verträge mit Privatpersonen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers erkennt die COMPAKT GmbH nur dann an, wenn deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn die COMPAKT GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Dienstleistungen erbringt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der COMPAKT GmbH und dem Auftraggeber kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen dadurch zustande, dass der Auftraggeber das Angebot der COMPAKT GmbH annimmt. Dies kann mündlich, per Telefon, per Mail oder postalisch geschehen.

3. Vertragsgegenständliche Leistungen

(1) Die Leistungen der COMPAKT GmbH umfassen die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten und werden im Angebot beschrieben. Die COMPAKT GmbH ist berechtigt, die versprochenen Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, sofern dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Vertragsparteien für den Auftraggeber zumutbar ist und/oder sofern Abweichungen durch zwingende rechtliche oder technische Normen erforderlich wurden. Zumutbar sind insbesondere solche Leistungsänderungen oder -abweichungen, die aus Gründen der einwandfreien Abwicklung erforderlich sind.

(2) Die COMPAKT GmbH steht dafür ein, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sorgfältig, vollständig, fach- und termingerecht ausgeführt werden.

(3) Soweit zwischen der COMPAKT GmbH und dem Auftraggeber nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Gegenstand des Vertrags weder die Herausgabe von Rohdaten noch Entwicklungsmaterialien, die bei der Auftragsbearbeitung für den Auftraggeber entstehen. Ebenfalls nicht geschuldet ist die Überlassung von Quellcode an den Auftraggeber, soweit solcher im Zuge der Auftragsbearbeitung für den Auftraggeber entsteht.

(4) Nicht im Vertrag enthalten sind Sicherungsleistung von Daten für von Dritten erstandene Software. Die Datensicherung erfolgt in Eigenleistung des Auftraggebers.

4. Beauftragung Dritter und Verantwortung der COMPAKT GmbH

(1) Um dem Auftraggeber gegenüber alle gewünschten Leistungen erbringen zu können, steht es der COMPAKT GmbH frei Unterauftragnehmer zu beauftragen.

(2) Die COMPAKT GmbH kann auf Wunsch des Auftraggebers die Koordination und Vermittlung von Dritten zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers übernehmen. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber den Dritten selbst. Die COMPAKT GmbH koordiniert auf Wunsch für den Auftraggeber diese Leistungen. Der Aufwand für diese Koordination wird gesondert in Rechnung gestellt. Die COMPAKT GmbH hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der Leistungserbringung und Mangelfreiheit der Leistungen des Dritten.

(3) Die COMPAKT GmbH ist in keinem Fall verantwortlich für Dritte, die der Auftraggeber selbst beauftragt, egal ob dieser Dritte von der COMPAKT GmbH empfohlen wurde oder nicht. Die COMPAKT GmbH ist – wenn nicht ausdrücklich so vereinbart – nicht Vertragspartner zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten direkt geschlossenen Vertragsverhältnisses.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der COMPAKT GmbH die für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen, Leistungen und Produkte einschließlich ggf. hierfür erforderlicher Nutzungsrechte mit Abschluss des Vertrages bzw. wenn die COMPAKT GmbH solche zu einem späteren Zeitpunkt fordert, unverzüglich nach Aufforderung durch die COMPAKT GmbH zur Verfügung.

(2) Die Fristen zur vertragsgegenständlichen Leistungserbringung werden im Rahmen des Projekt definiert und von der COMPAKT GmbH an den Auftraggeber klar kommuniziert. Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die COMPAKT GmbH auf Wunsch Konzepte, Inhalte, Bilder, etc. kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht sein, ist die COMPAKT GmbH berechtigt branchenübliche Annahmen und Platzhalter zum Abschluss des Projektes einzubringen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet der COMPAKT GmbH einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für das Projekt zur Verfügung zu stellen. Dieser hat außerdem die Pflicht die COMPAKT GmbH über alle Neuigkeiten oder Änderungen, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffen oder betreffen können, unverzüglich zu informieren.

(4) Können durch ein Versäumnis von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, so haftet die COMPAKT GmbH nicht für einen deswegen eintretenden Verzug der von der COMPAKT GmbH zu erbringenden Leistungen bzw. nur insoweit, wie die COMPAKT GmbH den Verzug ebenfalls zu vertreten hat. Ein aufgrund Kundenverschuldens eintretender Verzug der Leistungen von der COMPAKT GmbH berechtigt den Kunden nicht zum Zurückbehalt bereits geschuldeter Vergütung.

6. Leistungsort, Leistungszeit

(1) Die COMPAKT GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen an dem Ort ihrer Wahl zu erbringen.

(2) Die Leistungszeit beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit einer Abnahme zwischen der COMPAKT GmbH und dem Ansprechpartner des Auftraggebers. Vereinbarte Fristen und Termine gelten als um die Dauer einer Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung verlängert, wenn diese Behinderung auf verspätete Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers oder auf höhere Gewalt (bspw. aufgrund von Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen oder hoheitlichen Maßnahmen) zurückzuführen ist.

7. Vergütung

(1) Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine verpflichtet. Neben der vereinbarten Vergütung hat der Auftraggeber die gesetzlich geltende Umsatzsteuer zu entrichten.

(2) Bei Auftragserteilung werden 50% der veranschlagten Gesamtsumme fällig. Die Berechnungsgrundlage für die Abschlagszahlung bilden sämtliche beauftragten Posten. Der COMPAKT GmbH steht es frei während der Projektlaufzeit weitere Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Gesamtsumme ist spätestens nach erfolgter Abnahme fällig.

(3) Der fällige Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu zahlen. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die COMPAKT GmbH zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Reisekosten: EUR 0,50 je gefahrenen Kilometer, Flugkosten (Economy) und Bahnkosten (1. Klasse), sowie Kosten für Taxi bzw. Mietwagen und Übernachtungen werden nach Beleg berechnet.

(5) Auslagen: Telefongebühren, Internetgebühren, Arbeitsmaterial, Hotelkosten und Restauration können durch die COMPAKT GmbH an den Auftraggeber berechnet werden, sofern diese im Rahmen des Auftrags zusätzlich angefallen sind.

(6) Nicht in den Preisen enthalten sind Kosten für Fremdleistungen (z. B. Lizenzkosten, Werbekosten, Honorare, Buchungsbudgets, etc.)

8. Übertragbarkeit der vertraglichen Ansprüche

Eine Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die COMPAKT GmbH.

9. Keine Mängel

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass z. B. Designleistungen stark von subjektiven Wahrnehmungen abhängen. Es stellt daher keinen Mangel dar, wenn die COMPAKT GmbH sich an die Vorgaben des Auftraggebers gehalten hat, die Leistung dem Auftraggeber jedoch nicht gefällt. Die COMPAKT GmbH schuldet dem Auftraggeber maximal einen Korrekturlauf. Kann oder will sich der Auftraggeber danach jedoch für keinen Entwurf entscheiden, können weitere Entwürfe auf Wunsch des Auftraggebers kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

(2) Gibt der Ansprechpartner des Auftraggebers eine Leistung frei, kann er sich nicht auf Mängel berufen, die er bei der Prüfung kannte oder hätte kennen müssen (z.B. Rechtschreibfehler, Farbabweichungen).

10. Haftung für Schäden

(1) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen oder für deliktisches Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(2) Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der COMPAKT GmbH, sowie für die persönliche Haftungen von Angestellten, Mitarbeitern und Vertretern der COMPAKT GmbH.

(3) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit handelt.

(4) Die COMPAKT GmbH haftet darüber hinaus nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet, welche die COMPAKT GmbH nicht zu vertreten hat und die die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen erschweren oder verhindern. Die COMPAKT GmbH haftet darüber hinaus nicht für Funktionsstörungen von Software oder Services Dritter, die allein aufgrund von Fehlfunktionen vertragsfremder Programme wie z. B. VPN-Software, Verschlüsselungsprogrammen etc. auftreten.

(5) Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet die COMPAKT GmbH – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Auftraggeber für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Auftraggeber solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären, sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen.

11. Nutzungsrechte

(1) Die COMPAKT GmbH überträgt dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht an den von der COMPAKT GmbH erstellten, vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Entwürfe, Prozessdesigns und Designleistungen). Die Nutzung durch die COMPAKT GmbH bleibt vorbehalten. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

(2) Nutzungsrechte nach Abs. 1 gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

(3) Bei Lieferung von Software, die durch Dritte hergestellt worden ist, bestimmt sich der Lizenzumfang nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.

12. Verletzung der Rechte Dritter

(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm beauftragten Leistungen, sowie das zum Zwecke der Durchführung des Auftrages an die COMPAKT GmbH gelieferte Material (vgl. Ziffer 5) nach dem jeweils geltenden Recht zulässig und frei von Rechten Dritter (z. B. gewerbliche Schutzrechte) ist. Weiterhin garantiert der Auftraggeber, dass die Daten – insbesondere, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt – rechtlich erlaubt und ordnungsgemäß erhoben wurden und zu den vertragsgegenständlichen Zwecken genutzt werden dürfen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die COMPAKT GmbH auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund eines Verstoßes gegen Ziffer 5. Abs. 1 gegenüber der COMPAKT GmbH geltend gemacht werden, und wird darauf resultierende Schäden und Aufwendungen, insbesondere die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, ersetzen. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Bußgelder, die gegen die COMPAKT GmbH von den zuständigen Ordnungsbehörden aufgrund der vertraglichen Tätigkeit verhängt werden, sowie für die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung hiergegen. Die COMPAKT GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber auf Schutzrechtsverletzungen hinzuweisen, sofern ihr diese bekannt werden.

(3) Abs. 1 und 2 gelten entsprechend für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften durch die vom Auftraggeber beauftragten Maßnahmen.

13. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist Alleinberechtigter hinsichtlich aller personenbezogenen Daten im Sinne der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), auf die die COMPAKT GmbH bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen Zugriff erlangt oder erlangen kann. Sofern wir für den Auftraggeber persönliche Daten nach den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen erheben, verarbeiten oder nutzen, tun wir dies nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers. Insoweit haftet er für die Einhaltung der datenschutzgesetzlichen Verpflichtungen. Wir sind jedoch verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich auf unserer Ansicht nach bestehende Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinzuweisen.

(2) Die Mitarbeiter der COMPAKT GmbH sowie möglicherweise beauftragte Unterauftragnehmer und ggf. beauftragte Dritte für die Leistungserfüllung werden auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze verpflichtet.

(3) Erwirbt der Auftraggeber Software von Dritten und werden bei der Nutzung und Verarbeitung mit dieser Software Daten übertragen, ist der Auftraggeber für die Sicherheit und die Übertragung (Datenwege) der Daten verantwortlich.

14. Geheimhaltung

(1) Die COMPAKT GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, über sämtliche bei der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Ende eines Vertragsverhältnisses hinaus.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die COMPAKT GmbH den Auftraggeber als Referenz für die Kooperation auf Basis der vertraglich vereinbarten Leistungen benennt. Dies umfasst auch die Erlaubnis, den Namen und das Logo des Auftraggebers zu verwenden.

15. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber der COMPAKT GmbH gegenüber vorzunehmen hat (z. B. Kündigung / Rücktritt), sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

Die mit der COMPAKT GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen materiellen Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der COMPAKT GmbH, sofern es sich bei dem Auftraggeber um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

17. Gültigkeit

Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

18. Schlussbestimmung

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht zulässig oder nicht gültig sein oder durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geändert oder aufgehoben werden, so verlieren die restlichen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) gelten, sofern vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Übrigen gilt der Grundsatz von Treu und Glauben.

 

Stand: 04/2023